Warum Bildung eines Konsortiums?
Für die beteiligten Wasser- und Abwasserzweckverbände wäre die Bildung eines Konsortiums die effektivste Rechtsform für die Realisierung eines solchen Projektes. In einem Konsortionalvertrag sind die Möglichkeiten gegeben, sämtliche Detailfragen punktgenau schriftlich festzulegen. Für das Konsortium endet die Arbeit mit der Überführung der Wasserwiederaufbereitungsanlage in den Regelbetrieb.